Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Antrag zur Altersfreigabe voraussetzt, dass der Publisher auch die entsprechenden Rechte hat. Und da ist wieder das Problem der Einverleiherklausel.
Der deutsche Publisher braucht keinen Antrag, weil FSK-geprüfte Ware problemlos importiert und verkauft werden kann.
Eine Übernahme der FSK-Kennzeichnung auf sinngemäße Übersetzungen ist im übrigen zumindest nach deutscher Rechtslage nicht zulässig.
Bei der Altersfreigabe habe ich nachgeschaut.
FSK wird in der Schweiz für den Home Video-Markt anerkannt. Bei den anderen Ländern (ohne anerkannte Altersfreigaben) übernimmt der SVV (Schweizerische Video Verband) dies. Die entscheiden offenbar recht einfach (z.B. wenn bereits z.B. eine FSK vom dt. Publisher besteht) und auf dem Produkt kommt ein "SVV"-Label (ähnlich wie bei der FSK) drauf.
Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Filmverleih tatsächlich eine Auswertung in allen Sprachfassungen durchführen muss.
Zudem müssen nur für alle in der Schweiz tatsächlich ausgewerteten Sprachfassungen die Rechte vorliegen - d.h. ist keine offizielle Auswertung der deutschen (wegen leichter Importe) und italienischen (wegen zu geringer Stückzahl) Fassung geplant, braucht der Filmverleih der französischen Fassung nicht die Rechte für die anderen Sprachfassungen erwerben.
Dir ist aber bewusst, dass genau dies das KSM-Statement widerspricht? :D
KSM sagte klar aus: man braucht die Rechte aller Sprachfassungen; nicht einzelne (wenn nur diese verwertet wird).
Die Praxis in den Kinos (wie gesagt: nur 4 von btw. bald nun 26 Anime-Filmen (Info beim nächsten Beitrag) wurden landesweit verwertet) sieht wie gesagt anders aus. Und genau hier möchte ich mehr Informationen von den Publishern. Diese schweigen jedoch leider.
Ich hatte diese Woche endlich Zeit, Wakanim zu fragen bezüglich der Lizenzierung und den ToU, in denen ja nur "deutsch-sprachige Schweiz" genannt wird. Hier die Antwort (auf Englisch, da Deutsch noch nicht möglich ist):
Thank you for inquiring about Wakanim and its compliance with local laws. We are evaluating the situation and will get back to you.
Man kann also in der ganzen Schweiz die VODs konsumieren. Ob ich auch den französischen Content nutzen kann, wenn ich mich auf der deutsch-sprachigen Seite Mitglied bin, weiss ich (noch) nicht. Muss ich testen, sobald ich dort Mitglied bin (gibt einige Serien bei Wakanim, die ich interessant finde).
Darüber, ob Wakanim die Rechte für alle Sprachfassungen haben müsse, konnte der Support nicht sofort antworten (2. Satz). Dies ist verständlich, da die Antwort zur 1. Frage sehr schnell kam und dieser Punkt ein Support Team sicherlich zuerst abklären muss.
Würde der deutsche Filmverleih die Rechte erwerben, würde er durch die Einverleiherklausel auch den DVD-Vertrieb der französischen Version in der Romandie verhindern.
Und genau darum geht es ja:
Wäre dies möglich, würde man dies auch tun. Schliesslich haben Schüler in der Romandie auch Deutsch in der Schule und Deutsch-Schweizer Französisch.
Für Unterhaltungsfilme reicht dies grundsätzlich und man kann locker auch die DVD einer anderen Landessprache kaufen, wenn jene der Muttersprache nicht verkauft werden darf.
Gerne würde mehr Informationen von den Publishern hören, wie dies funktioniert (schliesslich hat der Gesetzgeber nicht umsonst auch BD/DVD in 2016 auch ins Gesetz genommen). Vom BAK habe ich leider noch nichts gehört.
Btw. "Wakanim":
Dass dieser VOD-Anbieter im deutsch-sprachigen Raum noch nicht ganz so etabliert ist, zeigt nicht nur die ToS (auf Französisch steht z.B. immer "Suisse" und nichts mit Sprachregionen der Schweiz) oder dass in der Support-Plattform nur von Deutschland und Österreich die Rede ist; die Grammatik hat noch Potential ("Osterreich" und "Meine bereich"). :D
コメント (2)
Hab die Angabe des Verleihs unter dem Filmtitel völlig übersehen.